Der Hauptausschuss des Kinder- und Jugendrings Sachsen e.V.

Das zweithöchste Organ des KJRS

Der Hauptausschuss ist das höchste Organ des KJRS zwischen den Vollversammlungen. Er tagt i.d.R. 2x im Jahr. Er kann einige der Aufgaben der Vollversammlung wahrnehmen, sofern er dazu von ihr beauftragt wurde, sowie über Anträge entscheiden, soweit diese nicht der Vollversammlung vorbehalten sind. Der Hauptausschuss wird aus je einem benannten Vertreter der landesweit tätigen Kinder- und Jugendverbände, der Zusammenschlüsse von Kinder- und Jugendverbänden sowie der Stadt- und Kreisjugendringe, die Mitglied des KJRS sind, gebildet.

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Die Gremien des KJRS